E. C h e c k - UVV BGV-A3

Notwendigkeit zur Prüfung:


Die BGV A3 (früher: BGV A2 bzw. VBG 4) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften, die für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen gilt.

In § 5 dieser Vorschrift heißt es u. a.: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden."

"Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten und auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen"



Was wird geprüft?


Ortsveränderliche elektrische Geräte

Ortsfeste elektrische Geräte

Ortsfeste elektrische Maschinen

Nach Abschluss der Prüfungen und der Übergabe der Prüfprotokolle und eventueller Mängelliste ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass die geprüfte Anlage oder Geräte der anerkannten Technik, ins besonders den DIN VDE Bestimmungen entspricht und weiter genutzt werden können.